Harnac Lehensvertrag: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. September 2022, 16:22 Uhr
Leinach, 1022 n.G.M.
Hiermit ernennen wir, Herzogin Elisa I., geb. Elisa II. von Hirschfelden zu Harnac, Herzogin von Harnac, Gräfin von Hardtland, Baron Rhuarc von Schwarzenfels zum Baron zu Ereshaag, in Vertretung seine Gemahlin Baronin Kahlan von Schwarzenfels zu Baronin zu Ereshaag und übergeben ihnen die Baronie Ereshaag als Lehen. Es gilt fortan eine eingeschränkte Vasallenschaft gegenüber dem Grafen Theodor von Steyerward, wobei die Einschränkungen im folgenden geregelt werden. Die Ländereien von Ereshaag unterstehen fortan ihrer Verantwortung und ihrem Schutz. Soweit es die inneren Angelegenheiten Ereshaags angeht, gelten dort die Sitten, Bräuche und das Rechtssystem von Schwarzenfels. Sollte es zu Unstimmingkeiten, Streitfällen oder anders gearteten Fragestellungen mit außerhalb der Baronie im Lande Harnac lebenden Personen oder Gütern kommen, so findet das harnacer Rechtssystem Anwendung. Die Verwaltung der Baronie Ereshaag erfolgt eigenständig im Rahmen des harnacer Gemeinwohls. Seitens der Baronie Ereshaag sind jährliche Steuern und Abgaben an die harnacer Krone in Höhe des Zehnten aller Gesamteinnahmen zu entrichten. Sollte es zu kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen dem Reich Harnac und anderen Länderein kommen, so gilt die unbedingte Bündnistreue der Baronie Ereshaag. Einzige Ausnahme bildet hierbei das Fürstentum Merengar und verbündete Reiche der Baronie von Schwarzenfels. Sollte dieser Fall eintreten, so führt dies zu einer sofortigen Beendigung dieses Lehensvertrages und die Lehensnehmer mit all ihren Gefolgsleuten müssen das Land Harnac umgehend verlassen.