Harnac Verlautbarung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Baronie Schwarzenfels
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Den hier Genannten ist stets ein Platz bei jegweden Besprechungen einzuräumen und ihre Worte müssen vernommen werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich dabei um Besprechnungen von Adeligen oder Gemeinen handelt. Ausnahmen von diesem Recht können nur durch die herzögliche Majestät von Harnac genehmigt werden.
Den hier Genannten ist stets ein Platz bei jedweden Besprechungen einzuräumen und ihre Worte müssen vernommen werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich dabei um Besprechungen von Adeligen oder Gemeinen handelt. Ausnahmen von diesem Recht können nur durch die herzogliche Majestät von Harnac genehmigt werden.




Den hier Genannten ist ungeachtet ihres Ranges mit größtem Respekt zu begegnen und es muss stets für ihren Schutz gesorgt sein.
Den hier Genannten ist ungeachtet ihres Titels mit größtem Respekt zu begegnen und es muss stets für ihren Schutz gesorgt sein.




Die hier Genannten unterliegen ausschließlich der Gerichtbarkeit des [[Graf_Theodor|Grafen Theodor von Steyerward]] und ihrer herzögliche Majestät von Harnac. Sollte es zu Streitfällen kommen, so genießen die hier Genannten Immunität bis ein Urteil durch Graf oder Herzögin gefällt wurde.
Die hier Genannten unterliegen ausschließlich der Gerichtsbarkeit des [[Graf_Theodor|Grafen Theodor von Steyerward]] und ihrer herzoglichen Majestät von Harnac. Sollte es zu Streitfällen kommen, so genießen die hier genannten Immunität, bis ein Urteil durch Graf oder Herzogin gefällt wurde.

Version vom 10. September 2022, 17:04 Uhr

Leinach, 1022 n.G.M.


Hiermit verkünden wir, Herzogin Elisa I., geb. Elisa II. von Hirschfelden zu Harnac, Herzogin von Harnac, Gräfin von Hardtland, dass fortan Baron Rhuarc von Schwarzenfels, Baron zu Ereshaag, seiner Gemahlin Baronin Kahlan von Schwarzenfels, Baronin zu Ereshaag und alle von ihnen Bevollmächtigten die folgenden unveräußerlichen Rechte gewährt werden, welche im ganzen Land Harnac gelten:


Den hier Genannten ist stets ein Platz bei jedweden Besprechungen einzuräumen und ihre Worte müssen vernommen werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich dabei um Besprechungen von Adeligen oder Gemeinen handelt. Ausnahmen von diesem Recht können nur durch die herzogliche Majestät von Harnac genehmigt werden.


Den hier Genannten ist ungeachtet ihres Titels mit größtem Respekt zu begegnen und es muss stets für ihren Schutz gesorgt sein.


Die hier Genannten unterliegen ausschließlich der Gerichtsbarkeit des Grafen Theodor von Steyerward und ihrer herzoglichen Majestät von Harnac. Sollte es zu Streitfällen kommen, so genießen die hier genannten Immunität, bis ein Urteil durch Graf oder Herzogin gefällt wurde.