Etikette

Aus Baronie Schwarzenfels
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Am Hofe von Schwarzenfels sind folgende Grundzüge der Etikette festgeschrieben worden.

Anrede

Der Baron ist von Untergebenen förmlich mit „Euer Hochwohlgeboren“ anzureden. Weiterhin sind die Anreden "mein Baron" oder "mein Herr" zulässig. Den Baron zu duzen oder gar beim Vornamen zu nennen ist den Untergebenen strikt untersagt, sofern es seitens des Barons nicht ausdrücklich gestattet wurde.

Für die Baronin gilt ebensolches, nur ist sie mit „Eure Hochwohlgeborene“ oder "meine Baronin" bzw. „meine Herrin“ anzureden. Ebenso zugelassen ist die Formulierung "Milady". Die einzige Ausnahme gilt im Feld: Hier ist aus Sicherheitsgründen die Baronin mit ihrem Vornamen (ohne Titel, aber mit dem entsprechenden Ihr / Euch) anzusprechen.

Alle freiherrlich Unterstellten sind mit ihren Titeln und dem entsprechenden Ihr/Euch anzusprechen. Sollten sie über Adelstitel verfügen sind sie mit diesem anzureden.

Nennungen mit "Du" sind lediglich gegenüber Unterstellten, die ohne freiherrliche Titel oder von Stand sind, zulässig.

Botschafter und hohe Gäste am Hof sind mit ihren jeweiligen Titeln zu bezeichnen. Botschafter, auch ohne Adelstitel, mit der Bezeichnung „Eure Exzellenz“.

Einfacher Klerus wird stets mit "Hochwürden" angesprochen. Höher gestellte Würdenträger entsprechend Ihrer Stellung (z.B. „Eure Eminenz“)

Dienstpersonal, niederem Gesinde und Soldaten untereinander ist das „Du“ erlaubt.

Verhalten gegenüber Baron und Baronin

Erhalten Untergebene Anweisungen und Befehle von Baron oder Baronin haben männliche Untergebene eine leichte Verbeugung mit dem Oberkörper durchzuführen, den Höhergestellten ist es erlaubt den Kopf tief zu neigen, wohingegen weibliche Mitglieder des Gefolges knicksen müssen.

Im Feld entfällt die Verpflichtung des Hofknickses und der Verbeugung, eine bestätigende Antwort des Befehls ist ausreichend.

Die Baronin ist Hausherrin auf Sturmhöhe und auch in den Lagern auf Feldzügen. Als solche ist sie direkte Ansprechpartnerin des Dienstpersonals für alle Belange hinsichtlich des Hausstandes.

Verhalten während des Essens

Baron und Baronin werden immer zuerst bedient. Anschließend der Adel abfolgend seiner Rangordnung, die (unadeligen) Ehrengäste und dann diejenigen Unterstellten, die in Gegenwart des Barons speisen dürfen. Sollte jedoch eine Majestät oder eine Eminenz zu Tische sein, werden diese zuerst bedient.

Die Baronin fungiert als Hausherrin, womit Ihr alleine die Bestimmung der Sitzordnung, die Festlichkeitsstufe der Mahlzeit und aller sonstigen damit verbundenen Entscheidungen obliegt. Der Baron eröffnet das Essen durch eine entsprechende Ansage. Bei jedem Erscheinen oder Verlassen des Platzes seitens einer Dame am Adelstisch, haben alle Adeligen oder Ehrengäste die Pflicht, sich zu erheben. Ausgenommen sind hierbei höherrangige Gäste.

Verboten bei Hofe

Allen Untergebenen und insbesondere der Dienerschaft ist es verboten:

- Sich unschicklich, unflätig, gewalttätig, stümperhaft und gar anzüglich zu verhalten oder abfällige Bemerkungen zum Großherzogtum, zur Baronie, Höhergestellten oder Ehrengästen zu äußern

- Zu stehlen, zu fluchen, offenkundig zu lügen oder sich anderweitig schlecht zu verhalten

- Informationen an Nichtmitglieder des Hofes weiterzugeben

- Das Lesen und Verbreiten blasphemischer oder staatsfeindlicher Schriften

- Das Verbergen und Unterstützen von staatsfeindlichen oder ähnlichen unerwünschten Subjekten

- Ebenso steht es unter Strafe Vorgesetzten nicht über Fehlverhalten anderer in Kenntnis zu setzen


Widersetzen gegen diese Regeln wird mit Strafe geahndet über die allein der Baron zu entscheiden hat.


Siehe hierzu auch Adels- und Würdentitel