Sarasena Verlautbarung
In Bearbeitung 12.09.2022
Lensberg, 1022 n.G.M.
hiermit wird kund getan, dass Baron Rhuarc von Schwarzenfels, seine Gemahlin Baronin Kahlan von Schwarzenfels und jegliche von Ihnen Bevollmächtigten unter dem besonderen Schutz des Ordens der Sarasena, der silbernen Dame, stehen.
Die Genannten muss seitens der kirchlichen Vertreter des Ordens stets mit gebotenem Respekt begegnet werden, ihre Worte müssen gehört und Ihr Ratschlag in Erwägung gezogen werden.
Die Genannten müssen in jeder Bastei und in jedem sarasengefälligen Ordenshaus willkommen sein und es muss Ihnen eine Unterbringung ermöglicht werden.
Die Genannten unterstehen bei Anschuldigungen gegen die göttliche Ordnung alleine dem Generalkapitel, welches (unter Hinzuziehung der weltlichen Lehnsherren) über sie richten darf.
Die Genannten haben das Recht, bei Verdacht gegen Verstöße des sarazenagefälligne Glaubens eigene Ermittlungen durchzuführen. Dabei sind Eleven und einfache Ordensmitglieder verpflichtet, sie bestmöglich zu unterstützen und Ihren Anordnungen Folge zu leisten, sofern sich diese nicht im Widerspruch zu den Anordnungen Ihrer Ordensmeister befinden.
Hochmeister/Großmarschall/Großspittler/Großkomtur XXX